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BVerwG, 05.02.1962 - VI C 111.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53
Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1962 - VI C 111.59
Es liege insoweit ein zulässiges Nachschieben eines Rechtsgrundes vor (Bezugnahme auf BVerwGE 1, 12). - BVerwG, 06.03.1959 - VII CB 37.57
Auszug aus BVerwG, 05.02.1962 - VI C 111.59
Die von der Revision in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 1959 - BVerwG VII CB 37.57 - (DVBl. 1959 S. 438) trifft die vorliegende Sache nicht und bezieht sich auf den anders liegenden Fall, daß das Verwaltungsgericht in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise dem Ermessen der Behörde vorgreift und die von ihm angenommene Rechtmäßigkeit einer gar nicht vorliegenden Ermessensentscheidung der Behörde zur Grundlage seines Urteils macht. - BVerwG, 28.09.1956 - II C 257.55
Auszug aus BVerwG, 05.02.1962 - VI C 111.59
Für die Anwendung des der Behörde eingeräumten Ermessens ist daher kein Raum, soweit es sich um die - verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbare - Entscheidung der Frage handelt, ob der die Kannleistung Begehrende diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. hierzu auch BVerwGE 4, 75 [79]).